Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge, Reparaturen und Lieferungen der ET-Jung GmbH.
Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
I. Leistungs- und Reparaturbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Es gilt die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) im Unternehmerverkehr in vollem Umfang sowie auszugsweise die ATV der VOB/C, insbesondere DIN 18299, DIN 18382, DIN 18384, DIN 18385 und DIN 18386.
1.2 Angebotsunterlagen wie Zeichnungen oder Pläne sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich deren Verbindlichkeit bestätigt wurde. Eigentums- und Urheberrechte verbleiben bei ET-Jung GmbH.
2. Termine
2.1 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden und nicht durch Umstände verzögert werden, die ET-Jung GmbH nicht zu vertreten hat.
2.2 Bei Verzug muss der Kunde schriftlich eine Nachfrist setzen und den Entzug des Auftrags androhen (vgl. § 8 Nr. 3 VOB/B).
3. Kosten nicht durchgeführter Aufträge
Der entstandene Aufwand wird berechnet, wenn:
3.1 der Fehler nicht festgestellt werden konnte,
3.2 ein vereinbarter Termin durch den Kunden versäumt wurde,
3.3 der Auftrag vom Kunden während der Ausführung widerrufen wurde,
3.4 die Voraussetzungen für die Fehlerdiagnose (z. B. Empfangsbedingungen) nicht gegeben sind.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Die Gewährleistungsfrist für nicht-bauliche Leistungen beträgt 1 Jahr, für Bauleistungen gelten die VOB/B und VOB/C.
4.2 Der Kunde muss ET-Jung GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumen.
4.3 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ET-Jung GmbH durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
4.4 Bei Fehlschlagen hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Rücktritt. Bei Bauleistungen ist der Rücktritt ausgeschlossen.
4.5 Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Doppelte des Auftragswerts begrenzt.
5. Pfandrecht
5.1 ET-Jung GmbH hat ein Pfandrecht an Gegenständen, die im Rahmen des Auftrags in ihren Besitz gelangen.
5.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann Lagergeld berechnet werden. Nach 3 Monaten kann der Gegenstand verwertet werden.
6. Eigentumsvorbehalt
ET-Jung GmbH behält sich das Eigentum an eingebauten Teilen bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei Verzug kann die Demontage und Rückabwicklung erfolgen. Kosten trägt der Kunde.
II. Verkaufsbedingungen
1. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ET-Jung GmbH. Eine Weiterveräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig. Forderungen aus Weiterverkauf gelten als abgetreten. Bei Zahlungsverzug kann die Ware herausverlangt und verwertet werden.
2. Abnahmeverzug
Bei Nichtabnahme kann ET-Jung GmbH nach Fristsetzung anderweitig über die Ware verfügen und Ersatzansprüche geltend machen.
3. Gewährleistung
3.1 Neue Waren: 2 Jahre Gewährleistung; gebrauchte Waren:
1 Jahr.
3.2 Offensichtliche Mängel müssen binnen 2 Wochen angezeigt werden.
3.3 Keine Mängel sind: Schäden durch falsche Bedienung, Überlastung, höhere Gewalt etc.
4. Haftung
4.1 Bei Personenschäden gilt gesetzliche Haftung.
4.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Doppelte des Auftragswerts begrenzt.
4.3 Keine Haftung bei Nebenpflichtverletzungen durch leichte Fahrlässigkeit.
4.4 Ausnahmen gelten bei arglistigem Verschweigen oder Garantieübernahme.
5. Rücktritt
Im Rücktrittsfall sind empfangene Leistungen zurückzugewähren. Eine Nutzungsentschädigung kann verlangt werden.III. Gemeinsame Bestimmungen
1. Preise und Zahlung
1.1 Preise verstehen sich ab Betriebssitz der ET-Jung GmbH inkl. MwSt.
1.2 Rechnungen sind sofort zahlbar. Teilzahlungen nur nach Vereinbarung.
1.3 Reparaturrechnungen sind sofort bar zu begleichen.
1.4 Nachträge ohne gesondertes Angebot werden nach Aufmaß und Zeit berechnet.
1.5 Bei Aufträgen über 1 Monat sind Abschlagszahlungen von 90 % der geleisteten Arbeiten zu leisten.
2. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist der Sitz der ET-Jung GmbH in Hergolding.
Hinweis: Alle Regelungen zur VOB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.